BEHANDLUNGSMETHODEN

Jugendarbeitsschutz-untersuchung.

Alle Jugendlichen, die vor dem 18. Lebensjahr eine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit beginnen, müssen vor Aufnahme dieser Ausbildung eine Arbeitsschutzuntersuchung erhalten. Eine zweite Untersuchung ist vor dem Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres vorgesehen, wenn der Jugendliche dann noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Die Untersuchung ist für die Jugendlichen kostenlos. Die Berechtigungsscheine müssen jedoch zur Untersuchung von den Jugendlichen mitgebracht werden. Die Vordrucke werden vom Gemeindeamt des Wohnortes ausgegeben.

Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung dient dazu Einschränkungen und Gefährdungen des Jugendlichen, die durch die Aufnahme einer Berufsausbildung bestehen können, frühzeitig zu erkennen und entsprechende Schutzmaßnahme einzuleiten.

Dazu wird der Jugendliche anhand eines Fragebogens genau befragt. Die anschließende Ganzkörperuntersuchung beinhaltet das Messen von Größe, Gewicht, Blutdruck, Puls, Test der Sehfähigkeit und des Farbensehens, eine orientierende Hörprüfung, sowie eine komplette Untersuchung des Körpers. Dabei wird auf tätigkeitsbezogene relevante Risiken besonders geachtet, z. B. Ekzeme oder Wirbelsäulenverkrümmungen. Außerdem erfolgt eine Urinuntersuchung.

Manchmal sind Ergänzungsuntersuchungen bei Fachärzten erforderlich, um über die gesundheitliche Eignung eines Jugendlichen zu entscheiden.
Außerdem wird im Rahmen der Untersuchung der Impfpass kontrolliert und fehlende Impfungen werden nachgeholt.
Zuletzt wird das Ergebnis in die verschiedenen Formblätter eingetragen und mit den Jugendlichen besprochen.

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